25 Jahre MAWO Elektro e.K.


IHR Partner für das regenerative und intelligente Haus.





Wir sind Ihr Partner für Ihr intelligentes und autarkes Zuhause.
Dabei ist unter anderem die Auswahl unserer Hersteller und deren Kombination mit entscheidend um die Optimierung des Energiebedarfs in Ihrem Heim zu realisieren. Wir können Ihnen - ob im Neubau, Ihrer Wohnung oder in der Altbau-Nachrüstung - Ihr Smart-Home einrichten. Durch den Einsatz von Smart-Home-Systemen senken Sie umweltfreundlich Ihren Stromverbrauch sowie Ihre Heizenergie und vor allem auch Ihre Kosten.

Sie möchten Unabhängikeit von Ihrem Stromanbieter - auch hier können wir Ihnen eine Lösung mit 100% Autarkie anbieten. Eine Möglichkeit ist die Nutzung einer PV-Anlage oder eines BHKWs mit einem Batteriespeichersystem in Verbindung mit der Senec-Cloud.

Für Ihre persönliche individuelle Beratung bei Ihnen vor Ort stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Photovoltaik Systeme bzw. PV-Anlagen von Sunpower in Berlin, Rostock, Bernau, Usedom Zinnowitz auf Rügen in Verbindung mit dem Senec Batteriespeicher und der SenenCloud (Senec Cloud) die 100% Autarkie ist möglich
Elektromobilität wird bei uns groß geschrieben, somit starteten wir 2013 bereits mit unserem E-Smart zu unseren Kundenbesuchen und waren damit 4 Jahre CO² neutral zu unterwegs. Die Aufladung erfolgte über unsere PV-Anlage.

MAWO Elektro projektiert und installiert seit 25 Jahren verschiedenste Elektroinstallationen u.a. in den Bereichen Modernisierung, schlüsselfertige Neubauprojekte und erneuerbare Energie. Durch zum Beispiel von uns projektierte Photovoltaikanlagen können  unsere Kunden seit 21 Jahren im Bereich der regenerativen Energie bis zu 100% ihrer Stromkosten sparen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gern. Senden Sie uns einfach eine Mail.

Sie finden uns in Berlin und Brandenburg. In Mecklenburg-Vorpommern sind wir in Rostock, Marlow und auf Usedom vertreten.

 

Im September 2017 tauschten wir unseren E-Smart gegen einen E-Golf ein und waren wieder CO² neutral zu unseren Kunden unterwegs und die positiven Erfahrungen im Umgang mit der Elektromobilität haben uns bewogen weiter zu machen.
Im September 2017 tauschten wir unseren E-Smart gegen einen E-Golf ein und waren wieder CO² neutral zu unseren Kunden unterwegs und die positiven Erfahrungen im Umgang mit der Elektromobilität haben uns bewogen weiter zu machen.

EEG 2023

Was ist neu?

  • Durch die Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich augebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage.                                                                 
  • Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für PV-Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenerzeugungsanlagen.
  • Anlagen mit Eigenstromversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung. Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh, ist die Anlage größer, erhält der Anlagenanteil ab 10 kWp 7,1  Cent pro kWh.
  • Anlagen mit Volleinspeisung können Anlagenbetreiber jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sie ihren Solarstrom komplett einspeisen oder einen Teil selbst nutzen. Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz. Für diese höhere Vergütung muss die Anlage im Jahr vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Um auch in den kommenden Jahren von der Volleinspeise-Vergütungssätze zu profitieren, muss das jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres nochmals dem Netzbetreiber gemeldet werden. Als feste Einspeisvergütung gelten für Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh ist die Anlage größer, erhält derv Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWp.
  • Welche Fristen gelten und sind zubeachten? Entscheidend für die neuen Einspeisetarife ist das Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Anlagen, die vor dem 30.06.2022 in Betrieb genommen wurden können nicht rückwirkend von den höheren Vergütungssätzen zu profitieren. Außerdem wird die bisherige monatliche Degression vorerst ausgesetzt, sodass die neue Vergütungssätze für 18 Monate festgeschrieben sind. Erst zum 1. Februar 2024 sind dann halbjährlch wird die Einspeisevergütung für Neuanlagen um jeweils 1 % reduziert.
  • Nun auch PV-Anlage im Garten möglich. Zukünftig kann man auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 kWp erhalten, wenn die Module nicht auf dem Hausdach sondern stattdesssen im Garten aufgebautwerden. Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich das Hausdach nicht für eine PV-Anlageninstallation eignet.

Welche Vereinfachung gibt es?

  • Anlagen bis 30 kWp sollen von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit werden.
  • Der Netzanschluss beim zuständigen Netzbetreiber soll künftig wesentlich einfacher werden. Für Anlagen bis 30 kWp soll dann eine Anmeldung über das Webportal des Netzbetreibers und dessen schriftliche Genehmigung reichen. Bei der Inbetriebnahme braucht der Netzbetreiber nicht mehr vor Ort zu sein.
  • Zum 01.01.2023 entfällt die pauschale Wirkleistungsbegrenzung auf 70% für alle danach anzumeldenden PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp.

Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen/Irrtümer, ohne Übernahme einer Haftung. Quelle Sonepar Deutschland GmbH


sIE FINDEN UNS IN:

Unsere Partner:

Kontakt Berlin:

MAWO Elektro e.K.

Ahornring 1

16356 Ahrensfelde / OT Blumberg

+49 (0)30 4487600