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Information zur VDE-Anwendungsregel (VDE-ARN-N 4105) Gültig ab 01.01.2012

 

KURZÜBERSICHT: WAS IST NEU?

 

Anlagenleistung

 

         Anforderung

 

von 3,68 kVA bis 13,8 kVA

 

  • Maximal 4,6 kVA Schieflast pro Phase
  • Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos von 0,95 (untererregt) bis 0,95 (übererregt)

 

größer 13,8 kVA bis 30 kVA

 

  • Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos von 0,90 (untererregt) bis 0,90 (übererregt)
  • Einsatz dreiphasiger Wechselrichter mit kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt

 

größer 30 kVA bis 100 kVA

 

  • Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos von 0,90 (untererregt) bis 0,90 (übererregt)
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger Wechselrichter mit kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben

 

größer 100 kVA

 

 

  • Bereitstellung von Blindleistung, Verschiebungsfaktor cos von 0,90 (untererregt) bis 0,90 (übererregt)
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger Wechselrichter mit kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber

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