Energie- und Förderberatung

Ein wichtiger Bestandteil effizienter Modernisierungsmaßnahmen ist die Energie- & Förderberatung.

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und speziell qualifizierten Mitarbeitern bei der Auswahl der richtigen Haustechnik für Ihren individuellen Bedarf.

Derzeit ist die Energiegewinnung mit Photovoltaikanlagen für Privathaushalte besonders interessant. So wird der eingespeiste und selbst erzeugte Strom bis zu 20 Jahre mit der Einspeisungsvergütung vom Staat gefördert.

Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Finanzierung und übernehmen die Antragstellung.


Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010

Es können wieder Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011.

Download: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt


Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt:

  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen:

  • Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
  • Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung:

Solarkollektoren

  • Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
  • Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
  • innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)

Biomasseanlagen

  • Pelletkessel
  • Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
  • Holzhackschnitzelkessel

Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden):

Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.

Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf dieser Seite einsehen.

Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude:

In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.


Download: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011

(Quelle: www.bafa.de)

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